Mit über 30 Jahren Erfahrung und als zertifizierter Meisterbetrieb bieten wir erstklassige Thermenwartung sowie weitere Dienstleistungen in den Bereichen Sanitär, Gas, Heizung und mehr, immer mit dem Fokus auf Kostentransparenz und höchste Qualitätsstandards nach ÖNORM.
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Heizungsinstallateur Wien – Thermenwartung, Heizungsinstallation & -reparatur in Wien.

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Der wichtigste Grund ist Ihre Sicherheit. Regelmäßige Wartungen gewährleisten die fehlerfreie Funktion des Geräts und helfen, unerwartete Ausfälle von Heizung und Warmwasser zu vermeiden. Schlecht gewartete Geräte haben einen höheren Gasverbrauch und verursachen dadurch mehr Energiekosten. Hinzu kommt die gesetzliche Seite: In Wien ist die wiederkehrende Überprüfung von Gasthermen vorgeschrieben – bei Geräten unter 26 kW mindestens alle vier Jahre. Wer diese Pflicht verletzt, riskiert nach dem Wiener Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagengesetz 2015 Geldstrafen von bis zu 21.000 Euro. Unabhängig davon gelten für die Wartung die Intervalle des Herstellers, laut Arbeiterkammer in der Regel jährlich. Wird sie versäumt, können im Schadensfall die Herstellergarantie und – laut KFV – der Versicherungsschutz gefährdet sein.
Nein. Jede Heizungsanlage ist so individuell wie das Zuhause, in dem sie steht. Eine gründliche Wartung ist für Sicherheit und Effizienz entscheidend: Wir reinigen das Gerät vollständig, prüfen alle Bauteile und stellen sicher, dass alles den Sicherheitsstandards entspricht. Bei der Sicherheit machen wir keine Abstriche.
Als Privatperson können Sie die Kosten für die Thermenwartung Ihrer eigenen Wohnung in der Regel nicht von der Steuer absetzen. Ausnahmen gibt es, wenn Sie die Wohnung vermieten und die Wartungskosten selbst tragen – dann zählen sie zu den Werbungskosten – oder wenn Sie ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer in der Wohnung haben. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt oder Ihre Steuerberatung.
Für die Bezahlung unserer Dienstleistungen bieten wir flexible Zahlungsmöglichkeiten an: Für kleinere Aufträge, wie Privatarbeiten und Standardwartungen, akzeptieren wir Barzahlung direkt vor Ort. Bei größeren Projekten bevorzugen wir die Zahlung per Überweisung.
Das Wiener Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagengesetz 2015 schreibt eine wiederkehrende Überprüfung samt Abgasmessung vor: Gasthermen und Gas-Warmwasserbereiter mit einer Nennwärmeleistung unter 26 kW müssen mindestens alle vier Jahre überprüft werden. Gasgeräte von 26 bis unter 50 kW sowie Öl-, Pellet- und Holzheizungen unter 50 kW sind alle zwei Jahre zu überprüfen, Anlagen ab 50 kW jährlich. Durchführen dürfen die Überprüfung nur dazu berechtigte Fachleute.