Badezimmer vor und nach der Sanierung: links im Rohbau, rechts fertig gefliest

Förderung für die Badsanierung in Wien 2026: barrierefrei und altersgerecht

Für ein barrierefreies oder altersgerechtes Badezimmer zahlt die Stadt Wien einen Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen: Bei einer Behinderung sind es 75 Prozent der anerkannten Kosten, höchstens 11.250 Euro, ab 60 Jahren 50 Prozent, höchstens 7.500 Euro. Für eine normale Badsanierung ohne barrierefreie Ausstattung bietet die Stadt Wien derzeit keine eigene Förderaktion an. Hier finden Sie die Voraussetzungen, die technischen Anforderungen und den Ablauf – mit Quellenangaben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Barrierefreier Umbau bei Behinderung: 75 Prozent der anerkannten Kosten, höchstens 11.250 Euro. Keine Alters- und keine Einkommensgrenze, Nachweis über Behindertenpass oder Pflegegeld ab Stufe 3.
  • Altersgerechter Umbau ab 60 Jahren: 50 Prozent der anerkannten Kosten, höchstens 7.500 Euro. Es gelten Einkommensgrenzen, ein kostenloses Beratungsgespräch ist Pflicht, die Kosten müssen mindestens 3.000 Euro betragen.
  • Anerkannte Kosten: bei beiden Förderungen höchstens 15.000 Euro brutto pro Wohnung.
  • Für alle: Hauptwohnsitz in der Wohnung, Wohnnutzfläche 22 bis 150 Quadratmeter, Ausführung durch befugte Fachbetriebe, Planungsgrundlage ist die ÖNORM B 1600.
  • Normale Badsanierung: Für ein neues Bad ohne barrierefreie Ausstattung gibt es derzeit keine eigene Förderaktion der Stadt Wien – im Zweifel beim Infopoint für Wohnungsverbesserung nachfragen.
Badezimmer im Rohbau mit Vorwandelement für ein Wand-WC und neu verlegten Wasserleitungen
Badsanierung im Rohbau: Das Vorwandelement für das Wand-WC ist gesetzt, die neuen Wasserleitungen sind verlegt.

Förderung 1: Barrierefreier Umbau bei Behinderung

Die Stadt Wien fördert Umbauten, die den Wohnbedürfnissen von Menschen mit Behinderung dienen – zum Beispiel den behindertengerechten Umbau von Bad und WC, Türverbreiterungen, Rampen oder Treppenlifte.

  • Höhe: 75 Prozent der anerkannten Baukosten, höchstens 11.250 Euro. Anerkannt werden höchstens 15.000 Euro brutto pro Wohnung.
  • Nachweis: Kopie des Behindertenpasses oder Bestätigung über Pflegegeld ab Stufe 3.
  • Wer: Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer, Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigenheimen sowie Pächterinnen und Pächter von Kleingartenwohnhäusern. Die Person mit Behinderung muss in der Wohnung ihren Hauptwohnsitz haben.
  • Keine Alters- und Einkommensgrenze. Ein Informationsgespräch im Infopoint für Wohnungsverbesserung wird empfohlen.

Förderung 2: Altersgerechter Umbau ab 60 Jahren

Auch ohne Behinderung unterstützt die Stadt Wien Menschen ab 60 Jahren, die ihre Wohnung altersgerecht umbauen – etwa mit einer bodengleichen Dusche statt der Badewanne.

  • Höhe: 50 Prozent der anerkannten Baukosten, höchstens 7.500 Euro. Gefördert wird ab anerkannten Kosten von 3.000 Euro bis höchstens 15.000 Euro brutto pro Wohnung.
  • Alter: Die antragstellende Person muss bei der Antragstellung mindestens 60 Jahre alt sein.
  • Beratung: Vor dem Antrag ist ein kostenloses Beratungsgespräch beim Infopoint für Wohnungsverbesserung Pflicht. Den schriftlichen Nachweis legen Sie dem Antrag bei.
  • Gebäude: Die Baubewilligung muss mindestens 20 Jahre zurückliegen (ausgenommen Kleingartenwohnhäuser).
  • Einkommensgrenzen (jährliches Netto-Haushaltseinkommen):
    • 1 Person: 43.770 Euro
    • 2 Personen: 65.230 Euro
    • 3 Personen: 73.810 Euro
    • 4 Personen: 82.400 Euro
    • jede weitere Person: plus 4.810 Euro

Welche Anforderungen muss das neue Bad erfüllen?

Grundlage beider Förderungen sind die ÖNORM B 1600 (Barrierefreies Bauen) und die Bauordnung für Wien. Die Merkblätter der Stadt Wien nennen unter anderem diese Anforderungen:

  • Dusche: schwellenlos und bodeneben mit ausreichendem Gefälle, Brausearmatur mit Verbrühungsschutz, verstellbare Schlauchbrause, Halte- und Stützgriffe sowie ein Duschsitz in 46 bis 48 Zentimeter Höhe oder ein entsprechender Duschhocker.
  • Boden: dauerhaft rutschhemmend (bei der Förderung für Menschen mit Behinderung mindestens R10).
  • Waschtisch: 80 bis 85 Zentimeter hoch und unterfahrbar.
  • WC: Sitzhöhe 46 bis 48 Zentimeter, mit Haltegriffen.
  • Türen (beim altersgerechten Umbau, wenn Türen umgebaut werden): mindestens 80 Zentimeter Durchgangsbreite, nicht nach innen öffnend und von außen entriegelbar.
Fertige Dusche mit Glaswand, Regenbrause, Handbrause und Wandnische
Beispiel einer fertigen Dusche mit Glaswand, Regen- und Handbrause. Welche Ausstattung die Förderung verlangt, steht im Abschnitt oben.

Was wird nicht gefördert?

  • Eigenleistungen, reine Materialkosten und Pauschalpreise
  • Einrichtungsgegenstände, aufsetzbare Toilettensitze und Aufstehhilfen beim WC
  • eine normale Badsanierung ohne barrierefreie bzw. altersgerechte Ausstattung (dafür gibt es derzeit keine eigene Förderaktion)

So beantragen Sie die Förderung

  1. Beratung: Lassen Sie sich im Infopoint für Wohnungsverbesserung (1200 Wien, Maria-Restituta-Platz 1) beraten – beim altersgerechten Umbau ist das Pflicht.
  2. Angebot: Holen Sie ein Angebot eines befugten Fachbetriebs ein. Planen Sie das Bad gleich nach den Anforderungen der Förderung.
  3. Antrag: Stellen Sie den Antrag bei der Stadt Wien (Formular „Wohnungsverbesserung“, für Häuser „Eigenheimsanierung“). Am sichersten stellen Sie ihn vor der Beauftragung. Ein Antrag nach den Arbeiten ist möglich, wenn die Rechnungen höchstens sechs Monate alt sind.
  4. Umbau und Abrechnung: Nach Fertigstellung reichen Sie die Rechnungen ein. Ausbezahlt wird nach Prüfung der Endabrechnung. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht.

Bei Mietwohnungen brauchen Sie die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters, dafür gibt es ein eigenes Formular der Stadt Wien. Die Rechnungen müssen auf die antragstellende Person ausgestellt sein.

Fertiges Badezimmer mit Glas-Duschwand, Handtuchheizkörper und wandhängendem WC
Fertiges Bad mit Glas-Duschwand, Handtuchheizkörper und wandhängendem WC.

Wie unterstützt Sie N-GasTech?

Wir sanieren Badezimmer in ganz Wien und planen barrierefreie und altersgerechte Bäder nach den Anforderungen der Förderung. Wir erstellen Ihnen das Angebot, das Sie für den Antrag brauchen, und führen die Installationsarbeiten aus. Vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin telefonisch unter +43 1 922 49 78 oder per E-Mail an office@ngastech.at. Mehr zu unseren Leistungen finden Sie auf unserer Seite Sanitärinstallateur in Wien.

Häufige Fragen zur Förderung der Bad­sanierung in Wien

Wird eine normale Badsanierung in Wien gefördert?

Derzeit gibt es dafür keine eigene Förderaktion. Die Stadt Wien fördert im Bad barrierefreie bzw. altersgerechte Umbauten und – in Verbindung mit einer Heizungsumstellung auf erneuerbare Energie – den erstmaligen Einbau von Bad oder WC. Ob Ihr Vorhaben im Rahmen einer größeren Sanierung förderbar ist, klärt der Infopoint für Wohnungsverbesserung.

Bekomme ich als Mieterin oder Mieter eine Förderung?

Ja. Bei beiden Förderungen können auch Mieterinnen und Mieter einreichen. Sie brauchen dafür die Zustimmung der Vermieterseite.

Kann ich die Förderung nach dem Umbau beantragen?

Ja, solange die Rechnungen bei der Antragstellung höchstens sechs Monate alt sind. Beim altersgerechten Umbau muss das verpflichtende Beratungsgespräch aber vor dem Antrag stattgefunden haben. Am sichersten ist es, den Antrag vor der Beauftragung zu stellen.

Wie viel Förderung bekomme ich für eine bodengleiche Dusche?

Das hängt von den anerkannten Kosten ab. Ein Beispiel: Kostet der altersgerechte Umbau Ihres Bades 12.000 Euro, beträgt die Förderung 50 Prozent, also 6.000 Euro. Bei einer Förderung für Menschen mit Behinderung wären es 75 Prozent, also 9.000 Euro. Anerkannt werden höchstens 15.000 Euro pro Wohnung.

Quellen

Stand: 15. Oktober 2026. Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen der Stadt Wien. Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Förderberatung.

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