Thermenwartung Wien 2026: Kosten, Pflicht und Ablauf

Thermenwartung Wien 2026: Kosten, Pflicht und Ablauf

Eine Thermenwartung kostet in Wien bei N-GasTech 168 Euro zum Fixpreis – inklusive Anfahrt und Arbeitszeit. Gesetzlich vorgeschrieben ist in Wien nicht die jährliche Wartung, sondern die wiederkehrende Überprüfung samt Abgasmessung: bei Gasthermen unter 26 kW mindestens alle vier Jahre. Die meisten Hersteller empfehlen zusätzlich eine jährliche Wartung. Hier finden Sie Preise, Fristen, Ablauf und die Regeln für Mietwohnungen – mit Quellenangaben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Preis bei N-GasTech: Thermenwartung 168 Euro, mit Abgasmessung 228 Euro. Brennwertgeräte 260 Euro, mit Abgasmessung 320 Euro. Anfahrt, Arbeitszeit und Mehrwertsteuer sind inklusive.
  • Gesetzliche Überprüfung: Gasthermen unter 26 kW mindestens alle vier Jahre, Anlagen unter 50 kW mit Gas ab 26 kW, Öl, Pellets oder Stückholz alle zwei Jahre, Anlagen ab 50 kW jährlich (WHLKG 2015).
  • Wartung: Eine fixe Frist gibt es nicht, das Wiener Feuerpolizeigesetz verlangt aber eine Wartung, die eine einwandfreie Funktion sicherstellt. Die meisten Hersteller empfehlen einmal jährlich.
  • Mietwohnung: Gilt das Mietrechtsgesetz voll, zahlt der Mieter die Wartung, der Vermieter Reparatur und Austausch der mitvermieteten Therme.
  • Strafen: Wer die vorgeschriebene Überprüfung versäumt, riskiert Geldstrafen von bis zu 21.000 Euro.

Was kostet eine Thermenwartung in Wien?

Bei N-GasTech zahlen Sie für die Thermenwartung einen Fixpreis von 168 Euro. Anfahrt, Arbeitszeit und Mehrwertsteuer sind darin enthalten. Unsere Preise im Überblick:

  • Thermenwartung: 168 Euro
  • Thermenwartung mit Abgasmessung: 228 Euro
  • Brennwertwartung: 260 Euro
  • Brennwertwartung mit Abgasmessung: 320 Euro
  • Abgasmessung ohne Wartung: 60 Euro zuzüglich Anfahrt

Was zahlt man in Wien üblicherweise?

Die Arbeiterkammer Wien hat im Sommer 2021 Preise für das Thermenservice erhoben: Installateure verlangten für eine Kombi-Heizwerttherme zwischen 118,80 und 195,60 Euro, für eine Kombi-Brennwerttherme zwischen 144 und 250 Euro – jeweils inklusive Fahrtkosten in Wien und 20 Prozent Mehrwertsteuer, ohne Material. Thermen-Werkskundendienste waren im Schnitt um 56 Prozent teurer als Installateure.

In der Erhebung 2025 ermittelte die Arbeiterkammer Wien für Thermen-Werkskundendienste eine Service-Pauschale mit Wartungsvertrag von 206,40 bis 411,20 Euro inklusive Anfahrt, im Schnitt 312,73 Euro. Eine Monteurstunde kostete bei Installateuren im Schnitt 119,61 Euro.

Ist die Thermenwartung in Wien Pflicht?

Hier werden zwei Dinge oft verwechselt: die gesetzliche Überprüfung mit Abgasmessung und die Wartung der Therme. Für beides gibt es eigene Regeln.

Die gesetzliche Überprüfung mit Abgasmessung

Das Wiener Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagengesetz 2015 (WHLKG 2015) schreibt für Heizungsanlagen eine wiederkehrende „einfache Überprüfung“ samt Abgasmessung vor (§ 23 Abs. 1). Es gelten diese Fristen:

  • Gasthermen und Gas-Warmwasserbereiter unter 26 kW: mindestens alle vier Jahre
  • Anlagen unter 50 kW, die mit Gas ab 26 kW, Öl, Pellets oder Stückholz betrieben werden: alle zwei Jahre
  • Anlagen ab 50 kW: jährlich

Die erste Überprüfung ist spätestens vier Wochen nach der Inbetriebnahme fällig. Die Frist läuft ab dem Tag der ersten Inbetriebnahme, die Überprüfung darf bis zu drei Monate nach Ablauf dieses Kalendermonats erfolgen (§ 21 Abs. 3). Raumheizgeräte wie Gaskonvektoren sind von der Überprüfung ausgenommen (§ 21 Abs. 1 Z 3).

Wer darf die Überprüfung durchführen?

Neben amtlichen Sachverständigen dürfen nur berechtigte Fachunternehmen und Fachpersonen die Überprüfung durchführen (§ 27 WHLKG 2015). Sie brauchen dafür eine Prüfnummer der Stadt Wien (§ 28). N-GasTech ist im Verzeichnis der prüfberechtigten Fachunternehmen der Stadt Wien eingetragen (Prüfnummer W 0684). Die Überprüfung samt Abgasmessung erledigen wir daher auf Wunsch gleich beim Wartungstermin.

Die Wartung der Therme

Eine fixe Wartungsfrist schreibt das Gesetz nicht vor. Das Wiener Feuerpolizeigesetz 2015 (WFPolG 2015) verlangt aber, dass Heizungsanlagen so gewartet werden, dass eine einwandfreie Funktion gewährleistet ist und kein unnötiger Energieverbrauch entsteht (§ 14 Abs. 1 WFPolG 2015). Die meisten Hersteller empfehlen deshalb eine jährliche Wartung. Maßgeblich sind die Angaben in der Bedienungsanleitung Ihres Geräts.

Welche Strafen drohen?

Wer die vorgeschriebene Überprüfung versäumt, begeht eine Verwaltungsübertretung: Das WHLKG 2015 sieht Geldstrafen von bis zu 21.000 Euro vor (§ 34 Abs. 2). Denselben Strafrahmen hat das Wiener Feuerpolizeigesetz für Verstöße gegen die Wartungspflicht (§ 23 Abs. 3 WFPolG 2015). Die oft genannten 7.300 Euro sind dagegen der Strafrahmen des Wiener Gasgesetzes 2006 für Verstöße gegen dieses Gesetz (§ 15 Abs. 1). Alle Beträge sind Höchstgrenzen.

Wer zahlt die Thermenwartung: Mieter oder Vermieter?

Fällt Ihre Wohnung voll unter das Mietrechtsgesetz (MRG), ist die Aufteilung seit 1. Jänner 2015 klar geregelt:

  • Die Wartung zahlt der Mieter: Er muss die Heizungsanlage so warten, dass dem Vermieter und den anderen Mietern kein Nachteil entsteht (§ 8 Abs. 1 MRG).
  • Reparatur und Austausch zahlt der Vermieter: Er muss eine mitvermietete Therme erhalten (§ 3 Abs. 2 Z 2a MRG).

Die Arbeiterkammer Wien fasst es so zusammen: Mieter tragen die Kosten der regelmäßigen Reinigung und Funktionsprüfung, Ersatzteile oder der Austausch der Therme gehen auf den Vermieter. Bei anderen Mietverhältnissen kommt es auf den Mietvertrag und das allgemeine Zivilrecht an. Im Zweifel beraten Sie die Arbeiterkammer oder die Mietervereinigung.

Stellt der Techniker bei der Wartung einen Schaden fest, empfiehlt die Arbeiterkammer, das Service abzuschließen und den Vermieter schriftlich über den Schaden zu informieren.

Wie läuft eine Thermenwartung bei N-GasTech ab?

Bei der Wartung prüfen und reinigen wir alle sicherheitsrelevanten Bauteile Ihrer Therme:

  1. Sichtprüfung: Kontrolle des Gerätezustands, der Anschlüsse und der Aufstellung
  2. Brennercheck: Reinigung und Überprüfung des Brenners auf optimale Zündung und Flammbild
  3. Wärmetauscher: Überprüfung bzw. Reinigung für maximale Effizienz und geringeren Gasverbrauch
  4. CO-Messung: Messung des Kohlenmonoxid-Wertes zum Schutz Ihrer Familie
  5. Dichtheitskontrolle: Kontrolle aller Gasanschlüsse und Leitungen auf Undichtigkeiten
  6. Druckprüfung: Wasserdruck und Ausdehnungsgefäß werden geprüft und bei Bedarf korrigiert
  7. Wartungsprotokoll: Sie erhalten ein Protokoll mit allen Messwerten und Befunden

Die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung mit Abgasmessung nach dem WHLKG 2015 können Sie gleich mitbuchen: Die Thermenwartung inklusive Abgasmessung kostet 228 Euro.

Warum ist die regelmäßige Wartung so wichtig?

  • Sicherheit: Rund 250 Menschen erleiden in Österreich jedes Jahr eine Kohlenmonoxid-Vergiftung, 2024 starben 34 Menschen daran. Laut einer Erhebung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) wird jede dritte Therme in Österreich nicht regelmäßig gewartet.
  • Energieverbrauch: Verschmutzte Brenner und Wärmetauscher verbrauchen mehr Gas. Nicht umsonst nennt das Feuerpolizeigesetz die Vermeidung unnötigen Energieverbrauchs ausdrücklich als Ziel der Wartung.
  • Garantie und Versicherung: Viele Hersteller machen ihre Garantie von einer regelmäßigen, nachgewiesenen Wartung abhängig. Fehlende Wartung kann laut KFV bis zu Schadenersatzpflichten und Versicherungsausschlüssen führen.

Checkliste für Ihren Wartungstermin

  • Termin außerhalb der Heizperiode vereinbaren, am besten im Sommer
  • Letzten Prüfbericht und das Wartungsprotokoll bereitlegen und alle Protokolle aufheben
  • Die Therme frei zugänglich machen
  • Vorab klären: Gilt ein Fixpreis? Sind Anfahrt und Abgasmessung enthalten? Wie werden Ersatzteile verrechnet?
  • In der Mietwohnung: Schäden schriftlich an Vermieter oder Hausverwaltung melden
  • Zusätzliche Sicherheit: einen geprüften CO-Warnmelder nach EN 50291 anbringen

Häufige Fragen zur Thermenwartung in Wien

Kann man die Thermenwartung von der Steuer absetzen?

Als Privatperson können Sie die Kosten für die Thermenwartung Ihrer eigenen Wohnung in der Regel nicht von der Steuer absetzen. Ausnahmen gibt es, wenn Sie die Wohnung vermieten und die Wartungskosten selbst tragen, oder wenn Sie ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer haben. Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie beim Finanzamt oder bei Ihrer Steuerberatung.

Müssen auch Gaskonvektoren überprüft werden?

Nein. Raumheizgeräte wie Gaskonvektoren sind von der wiederkehrenden Überprüfung nach dem WHLKG 2015 ausgenommen. Die Pflicht zur Wartung nach dem Feuerpolizeigesetz gilt aber auch für sie.

Welche Thermen-Marken wartet N-GasTech?

Wir warten alle gängigen Marken, unter anderem Vaillant, Junkers, Buderus, Wolf, Viessmann, Baxi und Saunier Duval.

Thermenwartung in Wien mit N-GasTech

Wir warten Ihre Therme zum Fixpreis in allen 23 Wiener Bezirken. Vereinbaren Sie Ihren Termin telefonisch unter +43 1 922 49 78, per E-Mail an office@ngastech.at oder über unsere Seite zur Thermenwartung in Wien.

Quellen

Stand: 30. September 2026. Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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