
Eine Thermenwartung kostet in Wien bei N-GasTech 168 Euro zum Fixpreis – inklusive Anfahrt und Arbeitszeit. Gesetzlich vorgeschrieben ist in Wien nicht die jährliche Wartung, sondern die wiederkehrende Überprüfung samt Abgasmessung: bei Gasthermen unter 26 kW mindestens alle vier Jahre. Die meisten Hersteller empfehlen zusätzlich eine jährliche Wartung. Hier finden Sie Preise, Fristen, Ablauf und die Regeln für Mietwohnungen – mit Quellenangaben.
Bei N-GasTech zahlen Sie für die Thermenwartung einen Fixpreis von 168 Euro. Anfahrt, Arbeitszeit und Mehrwertsteuer sind darin enthalten. Unsere Preise im Überblick:
Die Arbeiterkammer Wien hat im Sommer 2021 Preise für das Thermenservice erhoben: Installateure verlangten für eine Kombi-Heizwerttherme zwischen 118,80 und 195,60 Euro, für eine Kombi-Brennwerttherme zwischen 144 und 250 Euro – jeweils inklusive Fahrtkosten in Wien und 20 Prozent Mehrwertsteuer, ohne Material. Thermen-Werkskundendienste waren im Schnitt um 56 Prozent teurer als Installateure.
In der Erhebung 2025 ermittelte die Arbeiterkammer Wien für Thermen-Werkskundendienste eine Service-Pauschale mit Wartungsvertrag von 206,40 bis 411,20 Euro inklusive Anfahrt, im Schnitt 312,73 Euro. Eine Monteurstunde kostete bei Installateuren im Schnitt 119,61 Euro.
Hier werden zwei Dinge oft verwechselt: die gesetzliche Überprüfung mit Abgasmessung und die Wartung der Therme. Für beides gibt es eigene Regeln.
Das Wiener Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagengesetz 2015 (WHLKG 2015) schreibt für Heizungsanlagen eine wiederkehrende „einfache Überprüfung“ samt Abgasmessung vor (§ 23 Abs. 1). Es gelten diese Fristen:
Die erste Überprüfung ist spätestens vier Wochen nach der Inbetriebnahme fällig. Die Frist läuft ab dem Tag der ersten Inbetriebnahme, die Überprüfung darf bis zu drei Monate nach Ablauf dieses Kalendermonats erfolgen (§ 21 Abs. 3). Raumheizgeräte wie Gaskonvektoren sind von der Überprüfung ausgenommen (§ 21 Abs. 1 Z 3).
Neben amtlichen Sachverständigen dürfen nur berechtigte Fachunternehmen und Fachpersonen die Überprüfung durchführen (§ 27 WHLKG 2015). Sie brauchen dafür eine Prüfnummer der Stadt Wien (§ 28). N-GasTech ist im Verzeichnis der prüfberechtigten Fachunternehmen der Stadt Wien eingetragen (Prüfnummer W 0684). Die Überprüfung samt Abgasmessung erledigen wir daher auf Wunsch gleich beim Wartungstermin.
Eine fixe Wartungsfrist schreibt das Gesetz nicht vor. Das Wiener Feuerpolizeigesetz 2015 (WFPolG 2015) verlangt aber, dass Heizungsanlagen so gewartet werden, dass eine einwandfreie Funktion gewährleistet ist und kein unnötiger Energieverbrauch entsteht (§ 14 Abs. 1 WFPolG 2015). Die meisten Hersteller empfehlen deshalb eine jährliche Wartung. Maßgeblich sind die Angaben in der Bedienungsanleitung Ihres Geräts.
Wer die vorgeschriebene Überprüfung versäumt, begeht eine Verwaltungsübertretung: Das WHLKG 2015 sieht Geldstrafen von bis zu 21.000 Euro vor (§ 34 Abs. 2). Denselben Strafrahmen hat das Wiener Feuerpolizeigesetz für Verstöße gegen die Wartungspflicht (§ 23 Abs. 3 WFPolG 2015). Die oft genannten 7.300 Euro sind dagegen der Strafrahmen des Wiener Gasgesetzes 2006 für Verstöße gegen dieses Gesetz (§ 15 Abs. 1). Alle Beträge sind Höchstgrenzen.
Fällt Ihre Wohnung voll unter das Mietrechtsgesetz (MRG), ist die Aufteilung seit 1. Jänner 2015 klar geregelt:
Die Arbeiterkammer Wien fasst es so zusammen: Mieter tragen die Kosten der regelmäßigen Reinigung und Funktionsprüfung, Ersatzteile oder der Austausch der Therme gehen auf den Vermieter. Bei anderen Mietverhältnissen kommt es auf den Mietvertrag und das allgemeine Zivilrecht an. Im Zweifel beraten Sie die Arbeiterkammer oder die Mietervereinigung.
Stellt der Techniker bei der Wartung einen Schaden fest, empfiehlt die Arbeiterkammer, das Service abzuschließen und den Vermieter schriftlich über den Schaden zu informieren.
Bei der Wartung prüfen und reinigen wir alle sicherheitsrelevanten Bauteile Ihrer Therme:
Die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung mit Abgasmessung nach dem WHLKG 2015 können Sie gleich mitbuchen: Die Thermenwartung inklusive Abgasmessung kostet 228 Euro.
Als Privatperson können Sie die Kosten für die Thermenwartung Ihrer eigenen Wohnung in der Regel nicht von der Steuer absetzen. Ausnahmen gibt es, wenn Sie die Wohnung vermieten und die Wartungskosten selbst tragen, oder wenn Sie ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer haben. Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie beim Finanzamt oder bei Ihrer Steuerberatung.
Nein. Raumheizgeräte wie Gaskonvektoren sind von der wiederkehrenden Überprüfung nach dem WHLKG 2015 ausgenommen. Die Pflicht zur Wartung nach dem Feuerpolizeigesetz gilt aber auch für sie.
Wir warten alle gängigen Marken, unter anderem Vaillant, Junkers, Buderus, Wolf, Viessmann, Baxi und Saunier Duval.
Wir warten Ihre Therme zum Fixpreis in allen 23 Wiener Bezirken. Vereinbaren Sie Ihren Termin telefonisch unter +43 1 922 49 78, per E-Mail an office@ngastech.at oder über unsere Seite zur Thermenwartung in Wien.
Stand: 30. September 2026. Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.