Eine Klimaanlage sollte mindestens einmal im Jahr von einem Fachbetrieb kontrolliert werden – das empfiehlt die Wiener Baupolizei (MA 37). Zwischendurch reinigen Sie die Filter des Innengeräts selbst. Bei N-GasTech kostet die Klimawartung für ein Außen- und ein Innengerät 270 Euro, inklusive Anfahrt, Reinigung, Desinfektion und Prüfung. Hier erfahren Sie, was Sie selbst tun können, was zur Wartung gehört und welche Regeln in Wien gelten.
Das Wichtigste in Kürze
- Wartung: mindestens einmal jährlich durch einen Fachbetrieb, am besten vor dem Sommer.
- Selbst tun: Filter des Innengeräts regelmäßig reinigen, Außengerät von Laub und Schmutz freihalten.
- Preise bei N-GasTech: 270 Euro für ein Außen- und ein Innengerät, 330 Euro für ein Außen- und zwei Innengeräte, jedes weitere Innengerät 60 Euro.
- Richtig kühlen: Rund 25 Grad Raumtemperatur reichen, der Unterschied zur Außentemperatur sollte höchstens 7 Grad betragen.
- Montage: Split-Klimageräte mit fluorierten Kältemitteln dürfen nur von zertifizierten Fachbetrieben installiert werden.
Was Sie selbst tun können
- Filter reinigen: Verschmutzte Filter erhöhen laut klimaaktiv den Stromverbrauch und verschlechtern die Luft. Wie oft Sie die Filter reinigen sollten, steht in der Bedienungsanleitung Ihres Geräts.
- Außengerät freihalten: Entfernen Sie Laub und Schmutz rund um das Außengerät, damit die Luft frei zirkulieren kann.
- Testlauf vor dem Sommer: Schalten Sie die Anlage vor der ersten Hitzewelle kurz ein. So merken Sie rechtzeitig, ob sie richtig kühlt, ungewöhnliche Geräusche macht oder Wasser verliert.
- Auf Warnzeichen achten: Muffiger Geruch, tropfendes Wasser am Innengerät oder nachlassende Kühlleistung sind ein Fall für den Fachbetrieb.
Was gehört zur professionellen Klimawartung?
Bei der Wartung durch N-GasTech reinigen und desinfizieren wir die Anlage und prüfen sie auf ihre Funktion:
- Reinigung der Filter und des Innengeräts
- Desinfektion gegen Keime und Gerüche
- Kontrolle des Kältemittels und Leckagekontrolle
- Kontrolle des Kondensatablaufs
- Funktions- und Leistungsprüfung
Die Wiener Baupolizei empfiehlt, Klimageräte nach der Inbetriebnahme mindestens einmal jährlich von einem Fachunternehmen kontrollieren zu lassen.
Was kostet eine Klimawartung in Wien?
Bei N-GasTech gelten diese Pauschalpreise, jeweils mit Reinigung, Desinfektion und Prüfung:
- Klimawartung (1 Außen- und 1 Innengerät): 270 Euro inklusive Anfahrt und Arbeitszeit
- Split-Klimawartung (1 Außen- und 2 Innengeräte): 330 Euro
- jedes weitere Innengerät: 60 Euro
Alle Preise inklusive Mehrwertsteuer. Den aktuellen Stand finden Sie auf unserer Seite Klimaanlagen in Wien.
Ist eine Dichtheitskontrolle Pflicht?
Die EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase (EU 2024/573) schreibt eine regelmäßige Dichtheitskontrolle erst ab einer Kältemittelmenge von 5 Tonnen CO2-Äquivalent vor. Typische Split-Geräte für Wohnungen mit dem Kältemittel R32 liegen darunter: 1 Kilogramm R32 entspricht 0,675 Tonnen CO2-Äquivalent. Ältere oder größere Anlagen mit dem Kältemittel R410A können die Grenze dagegen schon ab rund 2,4 Kilogramm überschreiten – dann ist eine Dichtheitskontrolle mindestens alle zwölf Monate Pflicht, bei Anlagen mit Leckage-Erkennungssystem alle 24 Monate. Ob Ihre Anlage betroffen ist, steht auf dem Typenschild; wir prüfen das gerne bei der Wartung.
Klimaanlage richtig nutzen
- Nicht zu stark kühlen: klimaaktiv empfiehlt rund 25 Grad Raumtemperatur und höchstens 7 Grad Unterschied zur Außentemperatur. Größere Unterschiede belasten den Kreislauf.
- Fenster und Türen schließen, solange das Gerät läuft, und tagsüber außen beschatten.
- Nur bei Bedarf einschalten: Ein unnötiges Vorkühlen der Wohnung kostet Strom.
Was gilt beim Kauf und bei der Montage in Wien?
- Nur durch Fachbetriebe: Nicht hermetisch geschlossene Geräte wie Split-Klimaanlagen mit fluorierten Kältemitteln wie R32 dürfen laut EU-Verordnung nur an Endverbraucher verkauft werden, wenn die Installation durch ein zertifiziertes Unternehmen nachgewiesen ist. Auch die Wiener Baupolizei verlangt die Montage durch ein Fachunternehmen.
- Bewilligung: Viele Klimaanlagen sind laut MA 37 baurechtlich bewilligungsfrei. Entscheidend sind Lautstärke, Kältemittel und die Wirkung auf das Stadtbild – in Schutzzonen ist besondere Vorsicht geboten.
- Zustimmung: In Miet- und Eigentumswohnungen brauchen Sie für ein Außengerät an Fassade oder Dach in der Regel die Zustimmung der Vermieterseite bzw. der Miteigentümerinnen und Miteigentümer. In Gemeindebauten erlaubt Wiener Wohnen nur Split-Geräte nach Genehmigung und mit Montage durch eine Fachfirma.
- Kältemittel: Neue Luft-Luft-Split-Klimageräte bis 12 kW mit Kältemitteln mit einem GWP von 150 oder mehr – dazu zählt auch R32 – dürfen ab 1. Jänner 2029 grundsätzlich nicht mehr in Verkehr gebracht werden (Ausnahmen gibt es nur aus Sicherheitsgründen). Bestehende Geräte dürfen weiter betrieben und gewartet werden. klimaaktiv empfiehlt klimaverträgliche Kältemittel wie Propan (R290).
Wie unterstützt Sie N-GasTech?
Wir warten, reparieren und installieren Klimaanlagen in allen 23 Wiener Bezirken. Vereinbaren Sie Ihren Wartungstermin am besten im Frühjahr, vor der ersten Hitzewelle – telefonisch unter +43 1 922 49 78 oder per E-Mail an office@ngastech.at.
Häufige Fragen zur Klimawartung
Wie oft muss eine Klimaanlage gewartet werden?
Die Wiener Baupolizei empfiehlt eine Kontrolle durch einen Fachbetrieb mindestens einmal im Jahr. Die Filter des Innengeräts reinigen Sie zwischendurch selbst nach den Angaben des Herstellers.
Was kostet eine Klimawartung bei N-GasTech?
270 Euro für ein Außen- und ein Innengerät inklusive Anfahrt und Arbeitszeit, 330 Euro für ein Außen- und zwei Innengeräte, jedes weitere Innengerät 60 Euro. Alle Preise inklusive Mehrwertsteuer.
Darf ich eine Split-Klimaanlage selbst montieren?
Nein. Die Wiener Baupolizei verlangt die Montage durch ein Fachunternehmen. Split-Geräte mit fluorierten Kältemitteln dürfen laut EU-Verordnung außerdem nur verkauft werden, wenn die Installation durch ein zertifiziertes Unternehmen nachgewiesen ist.
Darf ich meine Klimaanlage nach 2029 weiter nutzen?
Ja. Das Verbot ab 1. Jänner 2029 betrifft nur das Inverkehrbringen neuer Geräte mit bestimmten Kältemitteln. Bestehende Anlagen dürfen weiter betrieben, gewartet und repariert werden.
Quellen
Stand: 15. Oktober 2026.